Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
06.12.2019 | Keine Ausnahme bei Grunderwerbsteuer für Erbbaurechte Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das geht aus der Antwort (» BT- Drs. 19/14362) auf eine Kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion hervor. Im Jahr 1990 waren es lediglich 1.908 gewesen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat diese Rechtsform auf 3.991 Grundstücke angewendet und 2018 so rund 4,5 Millionen Euro an Erbbauzinsen eingenommen. mehr lesen 04.12.2019 | Verkehrssicherungspflicht: Was Wohnungs- und Hauseigentümer jetzt beachten sollten In Bayern ist der erste Schnee bereits gefallen, und auch in anderen Teilen Deutschlands beginnt die Wintersaison. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) gibt Wohnungs- und Hauseigentümern Tipps, um sicher durch den Winter zu kommen und Schadensersatzklagen oder Schmerzensgeldzahlungen zu vermeiden. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen. mehr lesen 24.02.2017 | Gesetzes-Novelle zur Fälligkeit der Miete Wer die Miete am dritten Werktag des Monats überweist, hat rechtzeitig gezahlt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt, wenn der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum 3. Werktag des Monats erteilt (Urt. v. 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15). Gemäß § 556b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Miete spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, komme es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete auch am dritten Werktag eingeht, entschied der BGH. Entscheidend sei vielmehr, dass der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag erteilt. Anderslautende Klauseln würden das Risiko einer durch die Bank verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung dem Mieter auferlegen - und seien deshalb unwirksam, so der Senat. 04.11.2016 | Mehr Platz für mehr Service! Seit dem 4.11. 2016 hat die Hausverwaltung PAUL neue Geschäftsräume in Allstedt im Erdgeschoss bezogen. Wir freuen uns, Ihnen in unseren modernen Büroräumen noch besseren Service bieten zu können. Schauen Sie doch einfach mal rein! Wir freuen uns auf Sie! Mehr aktuelle Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen
14.01.2020 | WEG-Reform: VDIV Deutschland begrüßt vorgelegten Referentenentwurf des BMJV Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur Novellierung des Wohnungs­eigentums­gesetzes (WEG) in Umlauf gebracht. Er zielt auf eine umfassende und grundlegende Reform des Gesetzes ab. Hierfür hat sich der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) bereits seit Jahren nachdrücklich eingesetzt. mehr lesen
03.01.2020 | Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Kraft getreten Die Mietpreisbremse stand kurz vor Jahresende 2019 noch einmal im Fokus der Beratungen des Bundestages. Grundlage war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (» BT-Drs. 19/15824) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Robuste Mietpreisbremse einführen“ (» BT-Drs. 19/15122). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. mehr lesen
02.01.2020 | Regelungen zur Mietpreisbremse sollen geändert ändern Bundestag und Bundesrat haben noch vor der Weihnachtspause dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zugestimmt. Damit konnte das geänderte Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. mehr lesen
11.12.2019 | Verlängerter Betrachtungszeitraum für Vergleichsmiete nimmt nächste Hürde Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition einem Gesetzentwurf (» BT-Drs. 19/14245) zugestimmt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll. Ziel ist es, zu große Auswirkungen von kurzfristigen Schwankungen des Mietwohnungsmarktes auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu vermeiden. mehr lesen
© 2021 PAUL Hausverwaltung